Teilnahmebedingungen für IFE Seminar- und Lehrgangsveranstaltungen
§ 1 Allgemeines
Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Durchführung von Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungsaufträgen im IFE - Institut für Elektronik GmbH - am Air Tech Campus Oberpfaffenhofen.
§ 2 Teilnehmer
Kurs- / Lehrgangs- oder Seminarteilnehmer kann sein, wer die im Veranstaltungskatalog des IFE für den jeweiligen Kurs vorgeschriebene Voraussetzungen erfüllt.
§ 3 Anmeldung und Kündigung
Anmeldungen und Kündigungen zu Kursen bedürfen der Schriftform. Ihre Angaben werden zur internen Bearbeitung in einer Adressendatei gespeichert. Terminwünsche werden, wenn möglich, berücksichtigt, gelten aber erst nach Bestätigung durch die Ausbildungsstätte als angenommen. Die Anmeldefrist endet 2 Wochen vor dem jeweiligen Kursbeginn. Später eingehende Anmeldungen werden berücksichtigt, wenn noch Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen.
§ 4 Angebot, Gebühren und Zahlung
4.1 Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
4.2 Für die Höhe der Kursgebühren gilt das zum Zeitpunkt des Kursbeginns in Kraft befindliche Gebührenverzeichnis unseres Lehrgangsbetriebes. Die ausgewiesenen Kursgebühren sind rein netto und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Die Kursgebühren sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Teilnehmern, die auf Kosten ihres Arbeitgebers, des Arbeitsamtes oder eines sonstigen Dritten an einer unserer Veranstaltungen teilnehmen, wird diesem Kostenträger die Rechnung zugestellt. Unabhängig von der Übernahme der Gebühren durch Dritte bleibt der Kursteilnehmer Zweitschuldner. Barzahlungen gelten als eingegangen, wenn sie mit Unterschrift und Stempel quittiert sind.
4.4 Bei Rücktritt bis 1 Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von € 50,- erhoben. Bei Abmeldung innerhalb von 1 Woche vor Kursbeginn sowie bei Nichtantritt der gebuchten Veranstaltung werden Bearbeitungs- und Stornogebühren in Höhe von 30% der Kursgebühren berechnet.
4.5 Unterbrechung oder Abbruch der Teilnahme am begonnenen Kurs entbindet nicht von der Zahlung der vollen Kursgebühren. Sofern bei Sonderschulungen Tagesgebühren vorgesehen sind, werden auch für angefangene Schulungstage die vollen Tagessätze und für Prüfungen die vollen Prüfungssätze erhoben.
§ 5 Kursordnung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Kursordnung zur Kenntnis zu nehmen und einzuhalten. Die Kursordnung regelt Ziele, Inhalte, Aufbau und Prüfungen des Lehrganges. Auch hat er die Anordnungen der Lehrgangsleiter, bzw. IFE-Mitarbeiter zu befolgen. Bei Verletzung dieser Pflichten kann der Teilnehmer ohne Befreiung von der Gebührenpflicht von der weiteren Teilnahme an Kurs und Prüfung ausgeschlossen werden.
§ 6 Ausfall von Kursstunden
Wird der Schulungsbetrieb durch Ereignisse, die der Lehrgangsleiter nicht beeinflussen kann, an der Abhaltung von Kursstunden gehindert, oder der Kurs dadurch früher als vorgesehen beendet, besteht kein Anspruch auf deren Nachholung oder Rückzahlung von Kursgebühren oder sonstigen Schadensersatzansprüchen.
§ 7 Ausfall von Kursen / Haftungsansprüche
Bei Ausfall von angekündigten Kursen wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder sonstiger wichtiger Gründe ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der Teilnehmer, bzw. der Kostenträger ausgeschlossen. Bereits gezahlte Gebühren werden in diesem Fall zurückerstattet. Das IFE als Veranstalter haftet nicht für die Beschädigung, den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände der Kursteilnehmer oder deren Kraftfahrzeuge.
§ 8 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl
8.1. Gerichtsstand ist München. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz-Gericht zu verklagen.
8.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.
8.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechtes (CISG) ist ausgeschlossen.
§ 9 Datenschutz
Wir arbeiten mit EDV und speichern Daten in gesetzlich zulässigem Umfang (§33 BDSG).
§ 10 Verbindlichkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.